Aufhebung
§§ 82 Abs 1, 87 Abs 3 wr BauO
Der Begriff „Wintergarten“ hat keinen objektiven Begriffsinhalt. Er kann sowohl einen „Aufenthaltsraum“ (§ 87 wr BauO) als auch ein „Nebengebäude“ (§ 82 wr BauO) bezeichnen.
Aufhebung
§§ 82 Abs 1, 87 Abs 3 wr BauO
Der Begriff „Wintergarten“ hat keinen objektiven Begriffsinhalt. Er kann sowohl einen „Aufenthaltsraum“ (§ 87 wr BauO) als auch ein „Nebengebäude“ (§ 82 wr BauO) bezeichnen.