§§ 6 lit c, 13 Abs 2, 17 Abs 2 krnt BauO 1996; § 2 Abs 3 krnt GdPlG 1970
Im Dorfgebiet dürfen nur Gebäude errichtet werden, die den (zB wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen) Bedürfnissen der in diesem Wohngebiet lebenden Bevölkerung zu dienen bestimmt ist.