Abweisung
§§ 129 Abs 2, 135 Abs 1 und 3 wr BauO; § 5 Abs 1 VStG
Der Hausverwalter hat ein Baugebrechen unter Ausschöpfung aller tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten innerhalb kürzester Zeit zu beseitigen.
Abweisung
§§ 129 Abs 2, 135 Abs 1 und 3 wr BauO; § 5 Abs 1 VStG
Der Hausverwalter hat ein Baugebrechen unter Ausschöpfung aller tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten innerhalb kürzester Zeit zu beseitigen.