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Öffentlicher Auftraggeber; Bundesstraßen; Parteistellung im Nachprüfungsverfahren

RechtsprechungVergaberechtbbl 2000/116bbl 2000, 172 Heft 4 v. 15.8.2000

Art 83 Abs 2, 104 Abs 2 B-VG; V BGBl 1963/131; ASFINAG-G; § 2 ASFINAG-ErmächtigungsG; §§ 7, 7a BStG; §§ 11 Abs 3, 15 Z 3, 113 Abs 2, 115 Abs 1 BVergG 1997

Partei im Nachprüfungsverfahren gem § 113 Abs 2 BVergG 1997 ist - neben dem Antragsteller und sonstigen Bewerbern und Bietern - der Auftraggeber.

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