Pkt 2.6. ÖNorm B 2111; KollV für Baugewerbe und Bauindustrie allgem
Kommt es nach Ende der Anbotsfrist rückwirkend zu einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung im Bereich Baugewerbe und Bauindustrie und schlägt diese auf die Erhöhung des Baukostenindex durch, so steht dem Bauunternehmer eine entsprechende Preiserhöhung zu, sofern bei Stellung des Anbots der Kalkulation des Anteiles „Lohn“ der davor geltende Kollektivvertragsabschluss zugrunde gelegt wurde.