§ 302 StGB
Das Recht auf gesetzmäßige Verwaltungsrechtspflege in einem unvoreingenommen geführten (Bau)Verfahren ist ein unverzichtbares Recht (Rechtsgut der Allgemeinheit), über das weder ein Bürgermeister noch der Gemeinderat disponieren kann.
OGH 14. 3. 2000, 11 Os 125/99