§ 52 Abs 1 Z 8 BVergG 1997
Das als Alternativangebot vorgelegte Angebot der Einschreiterin sprengt den Rahmen der Leistungsbeschreibung und wurde daher zu Recht ausgeschieden.
B-VKK, 7. 4. 2000, S-28/00
§ 52 Abs 1 Z 8 BVergG 1997
Das als Alternativangebot vorgelegte Angebot der Einschreiterin sprengt den Rahmen der Leistungsbeschreibung und wurde daher zu Recht ausgeschieden.
B-VKK, 7. 4. 2000, S-28/00