§ 1323 ABGB
Eine auf der gefühlsmäßigen Abneigung des Käuferpublikums beruhende Wertminderung ist ein objektiver, ersatzfähiger Schaden (merkantiler Minderwert - hier: minderbewehrte Stahlbetondecke).
OGH 22. 2. 2000, 1 Ob 321/99h
§ 1323 ABGB
Eine auf der gefühlsmäßigen Abneigung des Käuferpublikums beruhende Wertminderung ist ein objektiver, ersatzfähiger Schaden (merkantiler Minderwert - hier: minderbewehrte Stahlbetondecke).
OGH 22. 2. 2000, 1 Ob 321/99h