Aufhebung
§ 129 Abs 2 und 4 wr BauO; § 2 VVG
Eine „dauerhafte Trockenlegung“ kann nach dem Schonungsprinzip keine Maßnahme mit zeitlich unbegrenzter Wirkung sein.
Aufhebung
§ 129 Abs 2 und 4 wr BauO; § 2 VVG
Eine „dauerhafte Trockenlegung“ kann nach dem Schonungsprinzip keine Maßnahme mit zeitlich unbegrenzter Wirkung sein.