§ 1358 ABGB
Die Mitglieder einer ARGE werden dem Garanten auch dann zur ungeteilten Hand regresspflichtig, wenn er nur von einem Hauptschuldner (im Namen der ARGE) mit der Abgabe der Garantieerklärung beauftragt wurde und im Innenverhältnis der ARGE nur eine anteilige Haftung vereinbart gewesen ist.