§§ 19 Abs 2 Z 1, Abs 4 nö ROG 1976
Das prognostizierbare Vorliegen eines auch nur geringen Ertrages schließt nicht von vornherein aus, dass eine planvolle, grundsätzlich auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete nachhaltige Tätigkeit vorliegt, die unter anderem die Annahme eines nebenberuflichen landwirtschaftlichen Betriebes rechtfertigt.