Aufhebung
§ 3 Z 5 bgld BauG 1997
Die Unbestimmtheit der Auflage kann zur Konsequenz haben, dass es unmöglich wird zu beurteilen, ob das ortsübliche Ausmaß übersteigende Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Aufhebung
§ 3 Z 5 bgld BauG 1997
Die Unbestimmtheit der Auflage kann zur Konsequenz haben, dass es unmöglich wird zu beurteilen, ob das ortsübliche Ausmaß übersteigende Beeinträchtigungen zu erwarten sind.