§ 2 NWG
Hat der Eigentümer einer Liegenschaft trotz tauglichen Titels die Verbücherung eines Wegerechtes unterlassen, wodurch die Liegenschaft infolge Verkaufes des dienenden Grundstücks die Anbindung an das öffentliche Wegenetz verloren hat, liegt darin eine auffallende Sorglosigkeit iSd § 2 NWG, die der Einräumung eines Notwegs entgegensteht.