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Parteistellung im Anzeigeverfahren; Nachbarschutz

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/64bbl 2000, 116 Heft 3 v. 15.6.2000

§ 6 nö BauO 1996; § 364 Abs 2 ABGB

Im baubehördlichen Anzeigeverfahren haben Nachbarn keine Parteistellung.

Bei unzumutbarer Belästigung nach Ausführung eines anzeigepflichtigen (Bau-) Vorhabens kann der Nachbarn eine zivilrechtliche Klage nach § 364 Abs 2 ABGB einbringen.

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