§ 547 Satz 1 ABGB
Hinsichtlich der Klage des Landesgrundverkehrsreferenten auf Feststellung der Nichtigkeit des Kaufvertrages über den Erwerb eines Baugrundstückes bilden der Verkäufer, der als Käufer auftretende Treuhänder und dessen Gesamtrechtsnachfolger, sowie der Treugeber eine einheitliche Streitpartei.