§ 1 UWG
Der pauschalen Herabsetzung durch Schlagworte sind bildliche und dreidimensionale Darstellungen gleichzuhalten, die das Erzeugnis eines Konkurrenten karikieren.
OGH 18. 1. 2000, 4 Ob 336/99m
§ 1 UWG
Der pauschalen Herabsetzung durch Schlagworte sind bildliche und dreidimensionale Darstellungen gleichzuhalten, die das Erzeugnis eines Konkurrenten karikieren.
OGH 18. 1. 2000, 4 Ob 336/99m