§§ 364a, 1293 ff ABGB
An die Tunlichkeit der Naturalrestitution einer Liegenschaft sind keine strengen Maßstäbe anzulegen, ihr gebührt grundsätzlich der Vorrang vor Geldersatz.
OGH 15. 12. 1999, 9 Ob 303/99w
§§ 364a, 1293 ff ABGB
An die Tunlichkeit der Naturalrestitution einer Liegenschaft sind keine strengen Maßstäbe anzulegen, ihr gebührt grundsätzlich der Vorrang vor Geldersatz.
OGH 15. 12. 1999, 9 Ob 303/99w