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Zu- und Umbau

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2000/73bbl 2000, 119 Heft 3 v. 15.6.2000

Aufhebung

§ 1 RGaO

Die Bewilligung für einen Zu- und Umbau kommt auch dann in Betracht, wenn das Hauptgebäude noch nicht aufgeführt ist und die Baubewilligung noch nicht erloschen ist.

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