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Mangelnder Anschein der Unparteilichkeit

RechtsprechungVergaberechtbbl 2000/57bbl 2000, 81 Heft 2 v. 15.4.2000

Art 6 MRK

Der äußere Anschein der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Tiroler Vergabeamtes ist nicht gewahrt, wenn sich der konkrete Aufgabenbereich eines Mitgliedes des TVA mit dessen konkreten Aufgaben­bereich als weisungsgebundener Organwalter im Amt der LReg, die mit Vergaberechtssachen betraut ist, überschneidet.

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