Art 6 MRK
Der äußere Anschein der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Tiroler Vergabeamtes ist nicht gewahrt, wenn sich der konkrete Aufgabenbereich eines Mitgliedes des TVA mit dessen konkreten Aufgabenbereich als weisungsgebundener Organwalter im Amt der LReg, die mit Vergaberechtssachen betraut ist, überschneidet.