§ 23 Abs 9a stmk ROG soll verhindern, dass durch die „zufällige“ gleichzeitige Errichtung mehrerer Handelsbetriebe im engen räumlichen Naheverhältnis die raumordnungsrechtlichen Bestimmungen über Einkaufszentren umgangen werden. Am Beispiel eines geplanten Projekts in einer steirischen Gemeinde soll die Bedeutung und Wirkung des § 23 Abs 9a stmk ROG dargestellt werden.