Abweisung
§ 71 wr BauO
Eine unter nicht erfüllbaren Bedingungen erteilte Zustimmung des Nachbarn ist als Verweigerung der Zustimmung zu werten.
Abweisung
§ 71 wr BauO
Eine unter nicht erfüllbaren Bedingungen erteilte Zustimmung des Nachbarn ist als Verweigerung der Zustimmung zu werten.