Aufhebung
§§ 129 Abs 10, 135 Abs 1 wr BauO
§ 135 Abs 1 wr BauO stellt auf den Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen ab, und nicht auf Verstöße gegen Bescheide auf Grundlage dieses Gesetzes.