Aufhebung
§ 6 Abs 10 vlbg BauG 1972; § 14 Abs 4 und 8 vlbg RPlG 1996
Bei der Prüfung der Widmungskonformität kommt es nicht nur auf die Betriebstype, sondern auch „auf die Maßnahmen zur Verhinderung störender Auswirkungen, deren Durchführung technisch möglich ist und rechtlich festgelegt wird“, an.