Aufhebung
§ 120 Abs 3 nö BauO 1976
Eine Reiche von 20 cm steht nur dann in keinem auffallenden Widerspruch zur bestehenden Bebauung, wenn im Beurteilungsgebiet eine geschlossene oder gekuppelte Bebauung in erheblichem Maß besteht.
Aufhebung
§ 120 Abs 3 nö BauO 1976
Eine Reiche von 20 cm steht nur dann in keinem auffallenden Widerspruch zur bestehenden Bebauung, wenn im Beurteilungsgebiet eine geschlossene oder gekuppelte Bebauung in erheblichem Maß besteht.