Aufhebung
§ 25 Abs 2 tir BauO 1998; Art 7 Abs 1 B-VG
Die Einschränkung der Nachbarrechte auf die Geltendmachung von Abstandsvorschriften ist mangels sachlicher Rechtfertigung verfassungswidrig.
Aufhebung
§ 25 Abs 2 tir BauO 1998; Art 7 Abs 1 B-VG
Die Einschränkung der Nachbarrechte auf die Geltendmachung von Abstandsvorschriften ist mangels sachlicher Rechtfertigung verfassungswidrig.