Aufhebung
§ 2 Z 24 oö BauTG 1994
Bei der Beurteilung des „geschlossenen Baugebietes“ ist es unerheblich, ob dieses Gebiet im Ortskern liegt oder nicht.
Aufhebung
§ 2 Z 24 oö BauTG 1994
Bei der Beurteilung des „geschlossenen Baugebietes“ ist es unerheblich, ob dieses Gebiet im Ortskern liegt oder nicht.