Das bgld Baurecht wurde durch das BauG 1997 und die BauVO neu kodifiziert. Der Landesgesetzgeber hat durch ein Bündel materiellrechtlicher und verfahrensrechtlicher Maßnahmen versucht, die Ziele der Deregulierung, Liberalisierung, Rechtsharmonisierung, Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung zu verwirklichen. So wurden ua die baurechtlichen und bautechnischen Vorschriften voneinander getrennt, das Bauplatzerklärungsverfahren durch ein „informelles Auskunftsverfahren“ ersetzt sowie ein Anzeigeverfahren eingeführt und die Parteienstellung genau definiert. Die Anzahl der baurechtlichen Normen wurde erheblich gesenkt und ein besonderes Augenmerk auf deren allgemeine Verständlichkeit gelegt. Im folgenden Beitrag soll eine Übersicht über die Neuerungen des bgld Baurechts geboten und wesentliche Fragen im Zusammenhang mit den getroffenen Maßnahmen erörtert werden.