Der folgende Beitrag beabsichtigt, die wesentlichsten Argumente, die zur Aufhebung der „Vertragsraumordnung“ in Salzburg geführt haben, darzustellen. Der Prüfungsfolge des VfGH entsprechend soll nach einführender Erläuterung des Sachverhaltes und der Rechtslage auf die im Prüfungsbeschluss geäußerten Bedenken, die Einwendungen der Salzburger Landesregierung und das Ergebnis des VfGH eingegangen werden. Dabei sollen etwaige Determinanten zukünftiger Vertragsraumordnungsregelungen herausgearbeitet werden.