Abweisung
§ 23 Abs 3 krnt BauO 1996
Ein gesondertes subjektiv-öffentliches Recht des Nachbarn auf Wahrung und Erhaltung der Aussicht besteht nicht.
Abweisung
§ 23 Abs 3 krnt BauO 1996
Ein gesondertes subjektiv-öffentliches Recht des Nachbarn auf Wahrung und Erhaltung der Aussicht besteht nicht.