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Erhaltung der Aussicht; kein gesondertes subjektiv-öffentliches Recht des Nachbarn

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/244bbl 1999, 234 Heft 6 v. 15.12.1999

Abweisung

§ 23 Abs 3 krnt BauO 1996

Ein gesondertes subjektiv-öffentliches Recht des Nachbarn auf Wahrung und Erhaltung der Aussicht besteht nicht.

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