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Grundabtretung; dinglich Berechtigte; Parteistellung; subjektiv-öffentliche Rechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/251bbl 1999, 237 Heft 6 v. 15.12.1999

Aufhebung

§ 16 oö BauO 1994; § 8 AVG

Dinglich Berechtigte an von einer Grundabtretung betroffenen Grundstücken haben im Enteignungsverfahren Parteistellung und Anspruch da­rauf, dass ihre Rechte, die mit dem Zweck der Enteignung vereinbar sind, aufrecht bleiben und somit nicht als erloschen festgestellt werden.

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