Aufhebung
Art V Abs 3 sbg BaurechtsreformG 1996; § 16 Abs 3 sbg BauPolG
Trotz Anwendung von Übergangsbestimmungen ist im baupolizeilichen Auftragsverfahren hinsichtlich der Bewilligungspflicht auf die geltende Rechtslage abzustellen.
Aufhebung
Art V Abs 3 sbg BaurechtsreformG 1996; § 16 Abs 3 sbg BauPolG
Trotz Anwendung von Übergangsbestimmungen ist im baupolizeilichen Auftragsverfahren hinsichtlich der Bewilligungspflicht auf die geltende Rechtslage abzustellen.