Aufhebung
§§ 60 Abs 1 lit a, 62a Abs 1 lit a Z 16, 127 Abs 8 lit a wr BauO
Die selbständige Nutzbarkeit einer Betonplatte als Gartenterrasse ermöglicht eine getrennte rechtliche Beurteilung hinsichtlich einer darüber befindlichen Holzkonstruktion zum Zwecke der Errichtung eines Wintergartens, auch wenn die Bodenplatte dann als Grundfläche gedient hätte.