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Entfall der Gewährleistungspflicht beim Werkvertrag

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/231bbl 1999, 203 Heft 5 v. 15.10.1999

§ 1167 ABGB

Die Gewährleistungspflicht des Werkunternehmers entfällt, wenn der Mangel auf unrichtige Anweisungen oder auf untauglichen Stoff des Bestellers zurückzuführen ist und der Unternehmer keine Warnpflicht hatte, weil Stoff und Anweisungen nicht offenkundig untauglich waren.

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