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Nachbarrechtliche Haftung des beauftragten Bau­unternehmers

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/236bbl 1999, 206 Heft 5 v. 15.10.1999

§§ 364 ff ABGB

Der beauftragte Bauunternehmer haftet nicht nach Nachbarrecht. Als Störer iSd § 364 ABGB ist nur jener anzusehen, der die Nachbarliegenschaft, von der die Störung ausgeht, für eigene Zwecke nutzt.

OGH 26. 5. 1999, 3 Ob 48/99a

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