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Fälligkeitseintritt bei unüberprüfbarer Schlussrechnung

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/227bbl 1999, 199 Heft 5 v. 15.10.1999

§§ 904, 1417 ABGB

Bedarf es zur Herstellung der Überprüfbarkeit ­einer Rechnung eines Sachverständigengut­achtens, so kann der Unternehmer die Fälligkeit seiner Werklohnforderung nur durch Übernahme der Ermittlungen des Sachverständigen herbeiführen.

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