Aufhebung
§ 129 Abs 10 wr BauO
Hinsichtlich des Vorliegens eines vermuteten Konsenses eines jahrzehntelang unbeanstandeten Gebäudes ist ein besonders sorgfältiges Ermittlungsverfahren durchzuführen.
Aufhebung
§ 129 Abs 10 wr BauO
Hinsichtlich des Vorliegens eines vermuteten Konsenses eines jahrzehntelang unbeanstandeten Gebäudes ist ein besonders sorgfältiges Ermittlungsverfahren durchzuführen.