§ 2 Z 5 nö BauO 1976
Unter „Pergola“ (= Rankgerüst) wird im allgemeinen ein nicht überdeckter Laubengang in einer Gartenanlage verstanden; die auf Stützen liegenden Unterzüge tragen ein Gebälk, das von Pflanzen umrankt ist. Eine Pergola ist somit kein Gebäude.
VwGH 19. 1. 1999, 95/05/0047