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Rechenfehler; berufliche Zuverlässigkeit

RechtsprechungVergaberechtbbl 1999/191bbl 1999, 164 Heft 4 v. 15.8.1999

§ 48 Abs 3, § 52 Abs 1 BVergG

Auch ein Rechenfehler, der insgesamt weniger als 2 vH des Gesamtpreises ausmacht, ist nicht überhaupt unbeachtlich. Aus der absoluten Höhe des Fehlers sowie dem Auftragsgegenstand, der eine besondere kaufmännische-kalkulatorische Sorgfalt erfordert, kann sich vielmehr ein Mangel an Zuverlässigkeit und daher ein Ausscheidungsgrund ergeben.

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