§§ 23, 44 Abs 2 lit a und Abs 3, 45 Abs 2 vlbg BauG 1972; vlbg ZulassungsV Kompakt-Edelstahlkamin Vlbg 1984; §§ 27 ff vlbg BauTV
Die Nichteinhaltung einer in der Baubewilligung vorgeschriebenen Auflage (hier: Zulassung der Ausführung eines Chromstahlkamins durch die vlbg LReg) stellt einen Mangel des Bauvorhabens dar.