§§ 890, 1302 ABGB
Der den einzelnen Wohnungseigentümern zugestellte behördliche Auftrag, eine Liftschachtruine abzutragen und den früheren Zustand wieder herzustellen, macht die Miteigentümer der betroffenen Liegenschaft zu Schuldnern einer unteilbaren Leistung gem § 890 ABGB.