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Bauauftrag; finanzielle Verhältnisse des Hauseigentümers

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/165bbl 1999, 152 Heft 4 v. 15.8.1999

§ 129 Abs 2 und 4 wr BauO

Liegt ein Baugebrechen vor, dann kann die Beh mit der Erteilung des Bauauftrages keinesfalls solange zuwarten, bis die finanziellen Verhältnisse des Hauseigentümers sich soweit verbessern, dass der Aufwand getragen werden kann.

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