vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Definition „Hofverband“

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/156bbl 1999, 150 Heft 4 v. 15.8.1999

§ 19 Abs 2 Z 1 nö ROG

Nach allgemeinem Sprachgebrauch ist unter „Hofverband“ die unmittelbare Nähe des Wohnhauses zu den für den Betrieb wichtigen Wirtschaftsgebäuden zu verstehen.

VwGH 23. 2. 1999, 98/05/0209

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte