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Recht des Wohnungseigentümers auf Veränderung seines Wohnungseigentumsobjektes

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/176bbl 1999, 158 Heft 4 v. 15.8.1999

§ 13 Abs 2 WEG

Das Recht des Wohnungseigentümers auf Veränderung seines Wohnungseigentumsobjektes ist nach der zwingenden Regelung des § 13 Abs 2 WEG zu beurteilen und kann durch zwischen dem Wohnungseigentumsorganisator und den nachmaligen Wohnungseigentümern abgeschlossenen Kauf- und Wohnungseigentumsverträgen nicht ausgeschlossen werden.

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