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Verwendungsanspruch für Inanspruchnahme öffent­lichen Gutes

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/175bbl 1999, 156 Heft 4 v. 15.8.1999

§ 1041 ABGB

Durch die aufgrund straßenpolizeilicher Bewilligung erfolgte Inanspruchnahme öffentlichen Gutes (Straßenfläche) für eine Baustelleneinrichtung entsteht dem Eigentümer des öffentlichen Gutes ein Anspruch gem § 1041 ABGB in Höhe des von ihm in der Tarifordnung festgelegten Entgelts.

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