§ 1041 ABGB
Durch die aufgrund straßenpolizeilicher Bewilligung erfolgte Inanspruchnahme öffentlichen Gutes (Straßenfläche) für eine Baustelleneinrichtung entsteht dem Eigentümer des öffentlichen Gutes ein Anspruch gem § 1041 ABGB in Höhe des von ihm in der Tarifordnung festgelegten Entgelts.