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Notstandspolizeiliche Maßnahme; zusätzliche Gefahrenmomente

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/166bbl 1999, 152 Heft 4 v. 15.8.1999

Aufhebung

§§ 129 Abs 2 und 6 wr BauO

Treten zusätzliche Gefahrenmomente auf, sind notstandspolizeiliche Maßnahmen auch dann zulässig, wenn baupolizeiliche Maßnahmen ergangen, rechtskräftig oder vollstreckbar sind.

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