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Amtshaftung und Baurecht

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/182bbl 1999, 160 Heft 4 v. 15.8.1999

§ 2 Abs 2 AHG

Das Baubewilligungsverfahren dient auch dazu, den Bauwerber selbst vor den durch die jeweiligen Bauordnungen hintanzuhaltenden Schäden zu bewahren. Ein Amtshaftungsanspruch des Bauwerbers kann nicht schon deshalb von vornherein ausgeschlossen werden, weil die Baubewilligung antragsgemäß erteilt wurde.

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