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Grundabteilung durch Grundbuchsgericht; Bindung an Grundbuchsstand

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 1999/155bbl 1999, 149 Heft 4 v. 15.8.1999

Abweisung

§§ 10 Abs 6 und 7, 11 Abs 2, 98 nö BauO 1976; §§ 38, 68 Abs 4 Z 4 AVG

Hat das Grundbuchsgericht ohne den erforder­lichen baubehördlichen Bescheid eine Grund­abteilung rechtskräftig bewilligt, hat die Baubeh vom neuen Grundbuchsstand auszugehen.

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