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Beweispflicht des Bauaufsichtspflichtigen

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/174bbl 1999, 156 Heft 4 v. 15.8.1999

§ 1295 ff ABGB

Der eine mangelhafte Leistung erbringende Professionist und der die Aufsichtspflicht Verlet­zende haften dem Bauherrn mangels einer Anteilsbestimmung solidarisch nach § 1302 ABGB. Für den Einwand, dass der Bauherr vom Professionisten schon Zahlung durch Kompensation erhalten hat, trägt der Bauaufsichtspflichtige die Beweislast.

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