Im Herbst 1998 wurden von der Tiroler Landesregierung drei wichtige Verordnungen zur Tiroler Bauordnung 19981) beschlossen: die Technischen Bauvorschriften 1998 sowie die Planunterlagenverordnung 1998 und die Baulärmverordnung 1998. Sie dienen - wie schon die TBO 1998 selbst - der Verwaltungsvereinfachung und verfolgen das Ziel der weiteren Deregulierung des Tiroler Baurechts. Im folgenden Beitrag sollen die wesentlichen Grundzüge dargestellt werden.