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Verschuldenszurechnung beim Werkvertrag

RechtsprechungZivilrechtbbl 1999/139bbl 1999, 123 Heft 3 v. 15.6.1999

§§­ 1168­a, 1304, 1313­a ABGB

Wenn sich der Werkbesteller den (ein Mitverschulden begründenden) Einwand sorglosen Handelns entgegenhalten lassen muss, muss er sich, sofern er sich eines Gehilfen (Subunternehmers) bedient hat, das Verschulden desselben auch zurechnen lassen.

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